FAQ

FAQ: Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Kanalreinigung

Übersicht:

1. Was kostet eine Kanalreinigung?
2. Wer trägt die Kosten einer Kanalreinigung, Mieter oder Vermieter?
3. Wie funktioniert eine Kanalreinigung?
4. Kann ich die Kosten einer Kanalreinigung auf Mieter umlegen?
5. Was kostet eine Kanalsanierung?
6. Kann man die Kosten einer Kanalsanierung auf Mieter umlegen?
7. Wie gestaltet sich eine Kanalsanierung?


Wir helfen weiter?

1. Was kostet eine Kanalreinigung?

Die Kosten für eine Kanalreinigung variieren, sie hängen von der Ursache des Problems ab. Daher muss jeder Fall ganz individuell betrachtet werden. Sinnvolle Kostenangebote können nur nach einer gründlichen Inspektion abgegeben werden. Eine mechanische Reinigung bei gut erreichbaren Leitungen mit rascher Arbeitserledigung kann zwischen 50 bis 100 Euro liegen. Eine chemische Reinigung fällt wesentlich teurer aus. Genauer können wir uns an dieser Stelle nicht festlegen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, nachdem wir uns die Leitungen angesehen haben.

2. Wer trägt die Kosten einer Kanalreinigung, Mieter oder Vermieter?

In den meisten Fällen hat der Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter für die Kosten einer Rohr- oder Kanalreinigung aufzukommen. Alle Abwasserinstallationen innerhalb eines Mietobjekts gehören als allgemeine Installationen zur Mietsache. Und das Mietrecht sieht vor, das die Mietsache vom Vermieter in ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigem Zustand überlassen und auch in diesem gehalten werden muss.

Er ist jedoch nicht verpflichtet, Leitungen, die innerhalb Ihrer Wohnung liegen, regelmäßig überprüfen zu lassen. Wenn Sie also feststellen, dass Abflüsse beispielsweise schlecht abfließen, sollten Sie sofort handeln und Ihren Vermieter informieren, bevor sich die Rohrleitung komplett zusetzt. Durch frühzeitiges Einschreiten lassen sich im Fall einer verstopften Leitung oft größere Schäden vermeiden.

Für die Kosten einer Kanalreinigung müssen Sie als Mieter nur dann aufkommen, wenn Sie die Verstopfung verursacht haben. Im Mietrecht ist klar geregelt, dass Schäden wegen „unsachgemäßen Gebrauchs“ Ihnen angelastet werden. Unsachgemäßer Gebrauch liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie Windeln, Damenbinden, Essensreste oder Katzenstreu in dem WC hinuntergespült haben und diese die Ableitung verstopfen. Das Verschulden muss Ihnen der Vermieter allerdings nachweisen, um die Kosten für die notwendige Reinigung auf Sie umlegen zu können.

Das Ebengenannte gilt auch für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Mietparteien. Der Schaden müsste vom Vermieter einem bestimmten Mieter zugeordnet werden könne, um die Kosten auf Ihn umzuwälzen. Die Kosten auf alle Mietparteien umzulegen, ist dem Vermieter nicht gestattet.

3. Wie funktioniert eine Kanalreinigung?

Es gibt unterschiedliche Verfahren, die für eine Kanalreinigung angewandt werden können. Meist werden Luft- oder Wasserdruck eingesetzt, um verstopfte Leitungen wieder freizubekommen.

Bei einer thermischen Rohrreinigungen hingegen werden die Rohre so lange erhitzt, bis die Ablagerungen im Kanal trocken sind und abfallen. Im Anschluss daran wird das Rohr nochmal durchgespült.

Bei besonders hartnäckigen Verstopfungen kann eine chemische Reinigung der letzte Ausweg sein. Dann machen aggressive Chemikalien das Rohr frei. Der Umwelt zuliebe sollte diese Methode aber wirklich als letzte Option in Betracht gezogen werden.

Wir haben uns auf die Abflussreinigungen mittels hydro -oder elektromechanischer Rohrfräsung wie Metallspiralen spezialisiert und wenden Hochdruckverfahren an.

Anhand einer zuvor von uns durchgeführten Kanal-TV-Untersuchung mit mobilen Spezialkameras können wir feststellen ob und in welchem Umfang Ablagerungen und Verschmutzungen vorliegen oder wo sich die Verstopfung befindet, welches Reinigungsverfahren angebracht oder ob eventuell bereits eine Kanalsanierung notwendig ist.

4. Kann ich die Kosten einer Kanalreinigung auf Mieter umlegen?

Das Mietrecht sieht vor, dass Sie als Hauseigentümer beziehungsweise Vermieter für die Kosten einer Rohr- oder Kanalreinigung in einem Mietobjekt aufzukommen haben. Alle Abwasserinstallationen innerhalb eines Mietobjekts gehören als allgemeine Installationen zur Mietsache. Sie haben sie in ordnungsgemäßem und gebrauchsfähigem Zustand zu überlassen und diesen Zustand zu erhalten.

Die Kosten einer Kanalreinigung können Sie nur auf Mieter umlegen, wenn diese die Verstopfung verursacht haben. Das Mietrecht spricht von Schäden wegen „unsachgemäßen Gebrauchs“. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Windeln, Damenbinden, Essensreste oder ähnliches in der Toilette hinuntergespült wurden und diese die Leitung verstopfen. Diesen unsachgemäßen Gebrauch haben Sie jedoch Ihrem Mieter nachzuweisen, ehe Sie die Kosten an Ihn abtreten können. Können Sie das nicht eindeutig, bleiben Sie auf den Kosten für die Kanalreinigung sitzen.

Gleiches gilt für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Mietparteien. Der Schaden müsste einem bestimmten Mieter zugeordnet werden könne, um die Kosten auf Ihn umzuwälzen. Die Kosten auf alle Mietparteien umzulegen, ist Ihnen nicht gestattet.

5. Was kostet eine Kanalsanierung?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Aufschluss über den Umfang einer nötigen Kanalsanierung gibt die Inspektion der Abwasserleitungen. Im Anschluss daran lässt sich ein Sanierungsplan erstellen, aus dem sich dann auch die zu erwartenden Kosten ableiten lassen. Unter anderem werden die Kosten für eine Kanalsanierung von den Gegebenheiten vor Ortmitbestimmt.

Prinzipiell lässt sich sagen, dass Häuser mit Kunststoffleitungen, die ab Anfang der 80er Jahre erbaut wurden, einen deutlich geringeren Sanierungsaufwand benötigen als Häuser älteren Baujahres.

Durchschnittlich entstehen bei einer Kanalsanierung Kosten zwischen 2000 und 4000 Euro. Müssen sämtliche Rohre freigelegt und ausgetauscht werden, wird es in der Regel erheblich teurer als zum Beispiel beim Inliner-Verfahren. Rechnen Sie mit Kosten zwischen 150 und 400 Euro pro sanierungsbedürftigem Meter Rohr – je nach Aufwand und Größe der Beschädigung.

Zu den Kosten der Kanalsanierung können noch weitere Kosten wie beispielsweise für das Rückschneiden von Bäumen und Wurzeln entstehen.

6. Kann man die Kosten einer Kanalsanierung auf Mieter umlegen?

Wie schon bei den Kosten für eine Kanalreinigung gilt: Hauseigentümer beziehungsweise Vermieter tragen die Kosten einer Rohrsanierung in einem Mietobjekt. Sie zählen zu den allgemeinen Installationen einer Mietsache und diese hat er in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen und instand zu halten. Pauschal können Sie eine vorgenommene Sanierung also nicht über die Betriebskosten abrechnen. Nur regelmäßig anfallende, laufende Kosten können als Betriebskosten mit dem Mieter oder den Mietern abgerechnet werden, nicht jedoch einmalige Reparaturen, Anschaffungen oder Sanierungsarbeiten.

Hat der Mieter einen Schaden provoziert, der eine Kanalsanierung nötig macht, etwa durch „unsachgemäßen Gebrauch“ und können Sie ihm das eindeutig nachweisen, könne Sie die Kosten auf ihn umlegen.

Gleiches gilt für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Mietparteien. Die Kosten auf alle Mietparteien umzulegen, ist Ihnen nicht gestattet.

Wenn Sie jedoch Glück haben und über eine Gebäudeversicherung verfügen, dann kann es sein, dass diese für die Kosten einer Kanalsanierung aufkommt. Das ist meist dann der Fall, wenn ein Rohrbruch oder ein Leitungswasserschaden vorliegt.

7. Wie gestaltet sich eine Kanalsanierung?

Ergibt unsere Kanal-TV-Untersuchung, dass bei Ihnen eine Kanalreinigung nicht ausreicht oder Ihre Rohre und Leitungen bereits alt und brüchig sind, führen wir bei Ihnen eine Kanalsanierung durch. Das heißt wir legen Ihr Kanalsystem frei, erneuern es komplett oder teilweise. Wir sind bemüht, den Umfang der Sanierungsarbeiten so gering wie möglich zu halten und dadurch so wenig von der Oberfläche zu öffnen wie nötig. Durch unser umsichtiges und möglichst punktgenaues Arbeiten ersparen wir Ihnen meist die höheren Kosten einer kompletten Freilegung. Denn die Kanalsanierung wird grundsätzlich in zwei Arten unterteilt:

Die offene Kanalsanierung

Bei der sogenannte offene Kanalsanierung wird eine Baugrube ausgehoben und dadurch das komplette Kanalsystem freigelegt. Das Rohrsystem kann so ausgetauscht werden.

Die grubenlose Kanalsanierung

Im Vergleich zur offenen Sanierungsmethode wird für die grubenlose Variante an einer einzigen, relativ kleinen Stelle eine Öffnung geschaffen, durch die die benötigten Instrumente eingeführt werden. Genauso ist es möglich, für die Durchführung der grubenlosen Sanierung vorhandene Kanalschächte zu nutzen, welche in Straßen eingelassen sind. Dadurch entfällt die Bohrung einer Öffnung.

Welche Sanierungsmethode am besten geeignet ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und dem Umfang der Sanierung ab. Bei einem größeren Schaden, macht es meist Sinn, denn kompletten Kanal zu erneuern. Demnach bietet sich hierfür die offene Methode an. Sie findet in der Regel Anwendung, wenn die grubenlose Sanierung keinen Erfolg bringt oder keinen Sinn macht.

Ist hingegen eine überschaubare Reparatur oder Renovierung notwendig, so genügt die grubenlose Sanierung, die sich ebenfalls in verschiedene Verfahren aufsplitten lässt.

Eine Kanalreparatur kann ausgeführt werden als:

  • 2-Komponenten-Flutungsverfahren

  • Roboterverfahren

  • Kurzschlauchverfahren

Bei einer Renovierung unterscheidet man zwischen:

  • Langrohr-/Rohrstrang-Lining

  • Kurzrohr-Lining

Wir beraten Sie gerne in der Wahl der passenden Methode.

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