KURIOSES AUS UNSERER BRANCHE (I)
BLOG SEPTEMBER 2020

KURIOSES AUS UNSERER BRANCHE (I)

Sie dachten, Sanitärtechnik ist langweilig? Weit gefehlt, denn in unserem Alltag erleben wir tagein tagaus überaus kuriose, amüsante und außergewöhnliche Fälle. Freuen Sie sich auf einen Ausflug in das Kuriositätenkabinett und erfahren Sie heute, warum das Landgericht Köln ein Ehepaar dazu verdonnert hat, ausschließlich im Sitzen zu duschen.

Ein Ehepaar aus der Region, was namentlich hier nicht genauer benannt werden möchte, tat über Jahre hinweg das, was wir alle mehr oder weniger regelmäßig morgen, mittags oder abends machen: Duschen. Die Körperpflege mittels warmen Wassers wird dabei in der Regel stehend durchgeführt – schließlich erreicht man so alle Körperstellen mehr oder weniger problemlos.

Auch unser Ehepaar duschte über Jahre hinweg genauso, wie man es für logisch erachtet, nämlich aufrecht stehend. Im Laufe der Zeit bemerkten die beiden dann, dass sich Schimmel im Bad ausbreitete. Und das nicht zu knapp. Ein Anruf beim Vermieter sollte hier die problemlose und schnelle Badsanierung ermöglichen – natürlich zu Lasten des Vermieters. Es wurde schließlich regelmäßig gelüftet, sogar der Fliesenspiegel wurde nach Beendigung des Duschvorgangs getrocknet. Hier liegt also ein ganz klarer baulicher Mangel vor. Oder?

Das Ehepaar ist am Schimmel schuld – sagt das Gericht

Der Vermieter reagierte nicht auf die Bitten des Ehepaares, auch eine Mietkürzung um 10 % zeigte keinerlei Erfolg. Es kam also, wie es kommen musste – und der Fall ging vor Gericht. Anders als jedoch vom Ehepaar vermutet, entschied das Gericht zugunsten des Vermieters. Das Ehepaar hat gemäß Urteilsbegründung (Az.: 1 S 32/15, Landgericht Köln) die „Duschkabine durch Duschen im Stehen vertragswidrig benutzt“ – und so den Schimmelbefall verursacht.

Achtung bei niedrigem Fliesenspiegel!

Was war geschehen, dass das Landgericht Köln zu diesem Urteil gelangte? Nun, das Ehepaar bewohnte eine Wohnung älteren Baujahrs, in dem ein Bad mit Badewanne und ohne Duschkabine eingebaut ist. Der Fliesenspiegel war hier entsprechend niedrig ausgeführt, so dass Spritzwasser beim Duschen an die Wände gelangen und dort für Feuchtigkeitsschäden und in der Folge Schimmel sorgen konnte. Genau hier sah das Gericht die Verletzung des Vertrages – das Ehepaar hätte von vornherein im Sitzen duschen müssen, um den Schimmelbefall zu vermeiden.

Hinterher ist man immer schlauer, das Ehepaar um ein paar Tausend Euro ärmer und Sie, werte Leser, nun eventuell bereits auf dem Weg in Ihr Bad zur Kontrolle der exakten Fliesenhöhe.

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